Unterrichtsplanung am 13.01.2026
Angesichts der aktuellen Prognose und Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (Stand 10.30 Uhr) wird die Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen für Dienstag, den 13. Januar 2026, erneut landesweit ausgesetzt. Die tatsächliche Entwicklung der vorhergesagten Unwetterlage lässt sich nicht genau bestimmen und wird von Ort zu Ort auch unterschiedlich ausfallen. Sicherheit geht vor.
Rechtsgrundlage der Regelungen bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen für alle Schulformen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb, die seit 2010 gilt (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4). Die Rechtsgrundlage für den Distanzunterricht bildet die Distanzunterrichtsverordnung aus dem Jahr 2024.
Es gilt an der Grundschule Prötzel:
1. Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.
2. Der Unterricht findet für alle anderen Schülerinnen und Schüler von der 1.-4. Stunde statt. Danach übernimmt (nach Stundenplan) der Hort (Kl. 1-4) bzw. werden die noch anwesenden Kinder von den Lehrkräften bis zum regulärem Uneterrichtsende betreut.
3. Es wäre hilfreich, wenn Sie den Klassenlehrkräften Ihre Entscheidung per Mail mitteilen.
4. Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katstrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleiterin
Frau S. König